Gewerkschaft = soziale Sicherheit
Die Ausgangssituation war denkbar schlecht. 16-Stunden-Arbeitstage bei geringem Lohn, kein Urlaub, keine Sozialleistungen – der Grund, warum vor über 150 Jahren überhaupt erste Gewerkschaften gegründet wurden.
Neben den furchtbaren Arbeitsbedingungen wurden Arbeiter:innen – gerade die Bau- und Ziegelarbeiter:innen – auch noch ausgebeutet: mit Blechmarken statt Geld konnten sie nur zu überhöhten Preisen essen und trinken. Die Unterkünfte waren katastrophal, viele mussten sich als »Bettgeher:innen« eine Bett-Mitbenützung »mieten«.
OHNE GEWERKSCHAFTEN KEINE SOZIALE SICHERHEIT
Nur mit zahlreichen, oft wochenlangen Streiks und Arbeitskämpfen konnten die Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen Schritt für Schritt verbessern.
Arbeitsverfassung, Arbeitszeit, Abfertigung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitslosenversicherung, Entgeltfortzahlung und vieles mehr wurde in den 1970er-Jahren beschlossen oder ausgebaut.
DIE BUAK – SOZIALE SICHERHEIT FÜR BAUARBEITER:INNEN
Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, gegr. 1946) sichert Bauarbeiter:innen ihre Ansprüche in so wichtigen Bereichen wie Urlaub, Abfertigung, Schlechtwetterentschädigung, Winterfeiertagsvergütung, Überbrückungsgeld sowie der Hitzeregelung.
Allein in den vergangenen Jahren gab es über 20 BUAG-Novellen, mit denen die Bau-Sozialpartner auf die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt eingingen.
KÜRZERE ARBEITSZEIT, MEHR LOHN
Einige Highlights:
- Seit 1982 sind der 24. und 31. Dezember am Bau bezahlt arbeitsfrei, mittlerweile ist dies in allen BAU-HOLZ-Branchen umgesetzt.
- 1988 trat in der Baustoffindustrie eine kollektivvertraglich geregelte Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich in Kraft.
- Am Bau wird 1991 die Arbeitszeiteinteilung der »kurzen und langen Woche« umgesetzt.
- 1993 gibt es in Bauindustrie und Baugewerbe eine Arbeitszeitverkürzung auf 39 Stunden, in der Holz verarbeitenden Industrie und der Betten-, Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie auf 38,5 Wochenstunden. 1997 und 1998 wurde die 39-Stunden-Woche auch in den Branchen des Baunebengewerbes durchgesetzt.
- 1996 wird das Bau-Jahresbeschäftigungsmodell umgesetzt. Ein jahrzehntelanger Kampf der Gewerkschaft gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau ist nun von Erfolg gekrönt.
- 2013 wird der Weg für das Überbrückungsgeld am Bau geregelt, das es auch gesundheitlich angeschlagenen Bauarbeiter:innen ermöglicht, aus einer aktiven Beschäftigung in Pension gehen zu können. Für jene, die länger arbeiten können, wird eine Überbrückungsabgeltung eingeführt. Ein solches Modell ist einzigartig in Österreich.
- Seit 2021 gibt es am Bau 6 Wochen Urlaub für alle nach 20 Arbeitsjahren, egal, bei welcher Firma gearbeitet wurde.