2011 - Jugendvertrauensrat
Ab 1. Jänner müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäft igten jährlich Einkommensberichte erstellen und darin die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Männern und Frauen offenlegen.
Mit 1. Jänner wird die gesetzliche Grundlage für die Wahl eines Jugendvertrauensrats ( JVR) geändert. Die wichtigsten Neuerungen: Als jugendliche Arbeitnehmer:innen gelten alle Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (davor nur Lehrlinge bis 18 Jahre). JVR sind verpflichtend zu den Betriebsratssitzungen einzuladen und das Alter für wählbare JVR wurde bis zum vollendeten 23. Lebensjahr hinaufgesetzt. Außerdem dürfen seither auch jugendliche Arbeitnehmer:innen in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBA) einen Jugendvertrauensrat wählen.
Das neu eingeführte Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz soll vor allem Arbeitnehmer:innen aus Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Polen und den baltischen Staaten, kollektivvertraglich geregelte Rechte einräumen.
Ab 1. November gilt im Kollektivvertrag der Metallindustrie ein Mindestlohn von 1.500 Euro.
Im Mai 2011 endet die Gesundheitskampagne „G² Gesund in die Arbeit – gesund von der Arbeit“ nach 2 ½ Jahren. Eine österreichweite Befr agung von 7.000 Beschäftigten ergab, dass sie auch krank arbeiten gehen, länger als im Kollektivvertrag vorgesehen arbeiten und sie klagten über Arbeitsmenge, Zeitdruck und Belastungen durch Hitze und Lärm am Arbeitsplatz. Als Reaktion wurden 450 Betriebsrät:innen zu Gesundheitsvertrauenspersonen ausgebildet. Seit 2011 wurden infolge 21 Unternehmen aus Branchen der PRO-GE mit dem offi ziellen „Gütesiegel Betriebliche Gesundheitsförderung“ ausgezeichnet.