»Arbeit darf nicht krank machen« –
Das Arbeitnehmerschutzgesetz
30.Mai 1972
Arbeit gilt dann als menschengerecht, wenn sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet und ein Höchstmaß an Wohlbefinden und Arbeitssicherheit erreicht wird.
WAS DAMALS GESCHAH
Stand in früherer Zeit noch die Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen im Vordergrund, so zeigt sich in der modernden Arbeitswelt, dass immer mehr Menschen unter psychischen Belastungen leiden. Seit 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Sie regelt die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrät:innen sind dabei wichtige Partner:innen.
Der Ergonomus ist die Symbolfigur vieler Arbeitnehmer:innenschutzkampagnen in den 1980er-Jahren
ÖGB-Archiv
FOTOS ZUM MEILENSTEIN
Meilensteine für den Schutz von Arbeitnehmer: innen sind das Nachtschicht- Schwerarbeitsgesetz 1981 und das Arbeitnehmerschutzgesetz 1994.
Christian Vorhofer / Westend61 / picturedesk.com
Im August 2018 protestiert der ÖGB gegen 12-Stunden-Tag und seine gesundheitlichen Gefahren.
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com