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In der Sozialpolitik ist ein Umbau und Neuaufbau im Gange, der sich auf alle Zweige dieses komplizierten Gebietes der Gesetzgebung und Verwaltung erstrecken muß.

Karl Mantler, AK Präsident von 1945–1956 Aus: Arbeit und Wirtschaft, Nr. 1/1947, S. 2

WAS DAMALS GESCHAH

Am 28. März 1947 tritt das Betriebsrätegesetz in Kraft. Grundlage dafür ist das Gesetz betreffend die Errichtung von Betriebsräten vom 15. Mai 1919. »Vertrauensmänner und -frauen«, später die Betriebsrät:innen, spielen in der Arbeiter:innen- und Gewerkschaftsbewegung immer eine große Rolle. Ihr Mut und ihre Beharrlichkeit sind die Grundwerte der österreichischen Gewerkschaftsbewegung.

Das neue Betriebsrätegesetz des Jahres 1947 kann erst nach langen und schwierigen Verhandlungen beschlossen werden. Es regelt die Aufgaben der Betriebsrät:innen und Vertrauenspersonen, wie etwa die Überwachung und Einhaltung der abgeschlossenen Kollektivverträge. Weitere Neuerungen sind die Schaffung des Zentralbetriebsrates, die Einführung der Betriebsversammlung als Organ der Gesamtbelegschaft, der Ausbau der Schutzbestimmungen für Betriebsrät:innen und die Freistellung ab 200 Beschäftigten. Es gilt für Betriebe aller Art, ausgenommen sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Dienststellen der Hoheitsverwaltung, öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten und private Haushalte. Betriebsrät:innen sind in allen Betrieben zu wählen, in denen dauernd mindestens 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Mit dem Arbeitsverfassungsgesetz 1973/74 erfolgt die Kodifikation des in zahlreiche Gesetze aufgesplitterten Arbeitsrechts. 1972 erhalten die Jugendlichen mit dem Jugendvertrauensrätegesetz Mitspracherecht.

Mitbestimmung gestaltet die Arbeitswelt fairer – etwa mit Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice, Schichtdiensten und zusätzlicher Freizeit.
Mitbestimmung gestaltet die Arbeitswelt fairer – etwa mit Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice, Schichtdiensten und zusätzlicher Freizeit. ÖGB-Archiv

Die EU hat 1994 der Forderung der europäischen Gewerkschaftsbewegung entsprochen und mit der »Richtlinie 94/45 des Rates der EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates« eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von Arbeitnehmer:innen in europaweit tätigen Unternehmungen verabschiedet. Eine zusätzliche Stärkung erhalten die Europäischen Betriebsräte mit der Anfang 2009 geänderten Richtlinie, die im Juni 2011 in einer Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes in österreichisches Recht umgewandelt wird.
Unternehmen mit einem Betriebsrat arbeiten besser und tragen dazu bei, die Arbeitswelt fairer zu gestalten, etwa durch Betriebsvereinbarungen für das Homeoffice, Schichtdienste und zusätzliche Freizeit. Rund 70.000 Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen sind in Österreich tätig. Um ihr Engagement noch stärker zu würdigen, hat der ÖGB 2022 den 7. April zum »Tag der betrieblichen Mitbestimmung « ausgerufen.

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Im März 1947 tritt das Betriebsrätegesetz in Kraft.
Im März 1947 tritt das Betriebsrätegesetz in Kraft. ÖGB-Archiv
Gemeinsame Betriebsversammlung Andritz Hydro und Siemens Energy in Weiz.
Gemeinsame Betriebsversammlung Andritz Hydro und Siemens Energy in Weiz. PRO-GE
Betriebsrätewochenseminar in Strobl, Salzburg
Betriebsrätewochenseminar in Strobl, Salzburg ÖGB-Archiv
Betriebsratswahl bei Bally Schuhe 1961
Betriebsratswahl bei Bally Schuhe 1961 ÖGB-Archiv
Inserat zum Betriebsrätegesetz in der ÖGB-aktuell Nr. 112 1971
Inserat zum Betriebsrätegesetz in der ÖGB-aktuell Nr. 112 1971 ÖGB-Archiv

Weitere Quellen