»Unter Dach und Fach« –
das Betriebsrätegesetz 1947
28.März 1947
In der Sozialpolitik ist ein Umbau und Neuaufbau im Gange, der sich auf alle Zweige dieses komplizierten Gebietes der Gesetzgebung und Verwaltung erstrecken muß.
WAS DAMALS GESCHAH
Das neue Betriebsrätegesetz des Jahres 1947 kann erst nach langen und schwierigen Verhandlungen beschlossen werden. Es regelt die Aufgaben der Betriebsrät:innen und Vertrauenspersonen, wie etwa die Überwachung und Einhaltung der abgeschlossenen Kollektivverträge. Weitere Neuerungen sind die Schaffung des Zentralbetriebsrates, die Einführung der Betriebsversammlung als Organ der Gesamtbelegschaft, der Ausbau der Schutzbestimmungen für Betriebsrät:innen und die Freistellung ab 200 Beschäftigten. Es gilt für Betriebe aller Art, ausgenommen sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Dienststellen der Hoheitsverwaltung, öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten und private Haushalte. Betriebsrät:innen sind in allen Betrieben zu wählen, in denen dauernd mindestens 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. Mit dem Arbeitsverfassungsgesetz 1973/74 erfolgt die Kodifikation des in zahlreiche Gesetze aufgesplitterten Arbeitsrechts. 1972 erhalten die Jugendlichen mit dem Jugendvertrauensrätegesetz Mitspracherecht.
Die EU hat 1994 der Forderung der europäischen Gewerkschaftsbewegung entsprochen und mit der »Richtlinie 94/45 des Rates der EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates« eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von Arbeitnehmer:innen in europaweit tätigen Unternehmungen verabschiedet. Eine zusätzliche Stärkung erhalten die Europäischen Betriebsräte mit der Anfang 2009 geänderten Richtlinie, die im Juni 2011 in einer Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes in österreichisches Recht umgewandelt wird.
Unternehmen mit einem Betriebsrat arbeiten besser und tragen dazu bei, die Arbeitswelt fairer zu gestalten, etwa durch Betriebsvereinbarungen für das Homeoffice, Schichtdienste und zusätzliche Freizeit. Rund 70.000 Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen sind in Österreich tätig. Um ihr Engagement noch stärker zu würdigen, hat der ÖGB 2022 den 7. April zum »Tag der betrieblichen Mitbestimmung « ausgerufen.