»Stück für Stück erkämpft«! –
Das Urlaubsgesetz tritt in Kraft
7.Juli 1976
Für die Arbeitnehmer haben die Gewerkschaften das Recht auf Urlaub Stück für Stück erkämpft und verbessert.
WAS DAMALS GESCHAH
Ein großer Meilenstein ist das Arbeiter-Urlaubsgesetz vom 30. Juli 1919, eines der berühmten Hanusch-Gesetze. Diesem folgen 1920 die Urlaubsbestimmungen für Hausgehilfen (1920) und für Angestellte (1921). Eigene Bestimmungen gibt es für Schauspieler:innen, Gutsangestellte, im öffentlichen Dienst und in den Landarbeiterordnungen. Noch aber bestehen große Unterschiede zwischen Arbeiter:innen und Angestellten und viele Menschen machen in den 1920ern und 1930ern aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, keinen Gebrauch davon.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges ist eines der ersten sozialpolitischen Gesetze das am 25. Juli 1946 beschlossene Arbeiterurlaubsgesetz. Es bringt den Arbeiter:innen einen Mindesturlaub von zwei Wochen, nach fünf Dienstjahren drei Wochen und nach 15 Jahren vier Wochen. 1964 folgen weitere Verbesserungen im Urlaubsrecht. Per Gesetz etwa wird der Grundsatz, dass Krankheit den Urlaub unterbricht, festgelegt und ein General-KV zwischen ÖGB und WKÖ bringt für alle Arbeitnehmer:innen einen dreiwöchigen Urlaub.
Am 7. Juli 1976 wird vom Nationalrat das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung verabschiedet. Der Urlaubsanspruch beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 20 Jahren 24 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 20. Jahres auf 30 Werktage. Der erste Urlaubsanspruch entsteht nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von sechs Monaten. Mit dem Nachtschicht- Schwerarbeitsgesetz (1981) bekommt das Urlaubsgesetz wichtige Änderungen. Seit 1983 beträgt der Mindesturlaub fünf Wochen.
Eine sechste Urlaubswoche für alle, also nicht nur für Beschäftigte, die seit 25 Jahren bei dem:der gleichen Arbeitgeber:in beschäftigt sind, fordern ÖGB, Gewerkschaften und AK, denn in der veränderten Arbeitswelt wechseln Arbeitnehmer:innen öfter den Arbeitsplatz als früher. Für viele gibt es in den Kollektivverträgen bereits eine sechste Urlaubswoche, so etwa für Beschäftigte der österreichischen Flughäfen und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst steht seit 2013 ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche zu. Bauarbeiter:innen haben seit der Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) mit Jahresbeginn 2021 ab dem 20. Arbeitsjahr Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Sechs Wochen Urlaub für alle – der ÖGB wird weiter dafür kämpfen!