Ein markantes Datum in der Geschichte
– das Arbeitsverfassungsgesetz
1.Juli 1974
Insgesamt waren die Jahre rund um das Entstehen des ArbVG eine weltweit sehr bewegte und unruhige Zeit, eine Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs und Aufbruchs.
WAS DAMALS GESCHAH
»Das Gesetz dient nur dem Zweck, die Lage jedes Arbeitnehmers zu verbessern. Durch mehr Mitbestimmung. Mit starken Betriebsräten. Und starken Gewerkschaften«, heißt es in der ÖGB-Mitgliederzeitung über das Inkrafttreten des Gesetzes. Die 170 Paragrafen ersetzen vier bisherige Gesetze: das Betriebsrätegesetz, das Mindestlohngesetz, das Kollektivvertragsgesetz und das Jugendvertrauensrätegesetz.
2014 feiert das Arbeitsverfassungsgesetz seinen 40. Geburtstag. Aus diesem Anlass veranstalten das Sozialministerium, der ÖGB und die AK eine Diskussions- und Vortragsveranstaltung. AK-Vizepräsidentin und GPA-djp Geschäftsführerin Dwora Stein betont in ihrem Statement, dass »dieses Gesetz den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ungeheuer viel bringt, mehr als ihnen oft bewusst ist: Es ist die Grundlage des Kollektivvertragswesens«.
Es sichert den Arbeitnehmer:innen den Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld, den Mindestlohn und vor allem die jährlichen KV-Erhöhungen. Weiters sichert das ArbVG die Errichtung von Betriebsrät:innen und deren Handlungsspielraum. »In einem dynamischen, international gewordenen Umfeld braucht auch ein bewährtes Gesetz stetige Weiterentwicklung, für die der Gesetzgeber sorgen muss«, stellt Dwora Stein im Hinblick auf die Veränderungen in der Arbeitswelt weiter fest.