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Insgesamt waren die Jahre rund um das Entstehen des ArbVG eine weltweit sehr bewegte und unruhige Zeit, eine Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs und Aufbruchs.

Josef Cerny, ehem. Direktor der Wiener AK und der Bundesarbeitskammer, in DRdA Sonderheft 40 Jahre ArbVG, Okt. 2014, S. 480

WAS DAMALS GESCHAH

Am 13. Dezember 1973 wird das »Grundgesetz der Arbeit« im Parlament verabschiedet und tritt am 1. Juli 1974 in Kraft. Dem Gesetz gehen lange und schwierige Verhandlungen voraus. Bereits auf den ÖGBBundeskongressen der Jahre 1948 bis 1959 fordern die Delegierten, die vielen Einzelgesetze des Arbeitsrechts in einem Gesetz zusammenzufassen. Mit ein Grund dafür sind die unterschiedlichen Rechte von Arbeiter:innen und Angestellten. Erste Teilentwürfe für die Vereinheitlichung entstehen bereits in den 1960er-Jahren, sie scheitern aber noch am politischen Widerstand. Während der ÖVP-Alleinregierung (1966–1970) wird eine Kommission eingesetzt, 1969 schickt die Christgewerkschafterin Grete Rehor den Entwurf über das kollektive Arbeitsrecht zur Begutachtung. Der ÖVP-Alleinregierung folgt zunächst die SPÖ-Minderheitsregierung und ab 1971 die SPÖ-Alleinregierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky.

»Das Gesetz dient nur dem Zweck, die Lage jedes Arbeitnehmers zu verbessern. Durch mehr Mitbestimmung. Mit starken Betriebsräten. Und starken Gewerkschaften«, heißt es in der ÖGB-Mitgliederzeitung über das Inkrafttreten des Gesetzes. Die 170 Paragrafen ersetzen vier bisherige Gesetze: das Betriebsrätegesetz, das Mindestlohngesetz, das Kollektivvertragsgesetz und das Jugendvertrauensrätegesetz.

2014 feiert das Arbeitsverfassungsgesetz seinen 40. Geburtstag. Aus diesem Anlass veranstalten das Sozialministerium, der ÖGB und die AK eine Diskussions- und Vortragsveranstaltung. AK-Vizepräsidentin und GPA-djp Geschäftsführerin Dwora Stein betont in ihrem Statement, dass »dieses Gesetz den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ungeheuer viel bringt, mehr als ihnen oft bewusst ist: Es ist die Grundlage des Kollektivvertragswesens«.

Es sichert den Arbeitnehmer:innen den Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld, den Mindestlohn und vor allem die jährlichen KV-Erhöhungen. Weiters sichert das ArbVG die Errichtung von Betriebsrät:innen und deren Handlungsspielraum. »In einem dynamischen, international gewordenen Umfeld braucht auch ein bewährtes Gesetz stetige Weiterentwicklung, für die der Gesetzgeber sorgen muss«, stellt Dwora Stein im Hinblick auf die Veränderungen in der Arbeitswelt weiter fest.

Seit den 1950er-Jahren fordert der ÖGB, viele Einzelgesetze des Arbeitsrechts in einem Gesetz zusammenzufassen.
Seit den 1950er-Jahren fordert der ÖGB, viele Einzelgesetze des Arbeitsrechts in einem Gesetz zusammenzufassen. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Seit Inkrafttreten der Arbeitsverfassung wurde das Gesetz laufend weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst.
Seit Inkrafttreten der Arbeitsverfassung wurde das Gesetz laufend weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst. ÖGB-Archiv
Download von www.picturedesk.com am 07.09.2023 (14:08). Wolfsburg, Golf V Autoproduktion in der Volkswagen AG, Stellwand des Betriebsrat informiert Arbeiter ueber Rechte und Pflichten der betrieblichen Mitbestimmung, PKW Fertigung, Auto, Personenkraftwagen, Autobau, Fliessband, Montage, Verkehr, mobil, Mobilitaet, Industrie, Wirtschaft, Unternehmen, Deutschland, Europa, 02.02.2006, QF, (Farbtechnik: sRGB, 24.96 MByte vorhanden) English: Wolfsburg, Golf V production at Volkswagen AG, information board of works council informs workers about rights and duties of employee participation, car, cars, auto makers, automobile industry, manufacture, production, assembly, economy, company, Germany, Europe, February 2, 2006 - 20060306_PD3788 - Rechteinfo: Rights Managed (RM) Achtung Mindestpreis - nicht zum Listenpreis erhältlich Nur für redaktionelle Nutzung!
Das ArbVG sichert die Errichtung von Betriebsrät:innen und definiert deren Handlungsspielraum. Langrock / laif / picturedesk.com
Bericht über das AVG 1974 in der Solidarität Nr. 533
Bericht über das AVG 1974 in der Solidarität Nr. 533 ÖGB-Archiv

Weitere Quellen