»Gleiche Arbeit, aber ungleiche Bezahlung«
– KV für Arbeitskräfteüberlassung
15.Jän 2002
Wir werden weiterhin für Verbesserungen kämpfen und uns solidarisch mit den ZeitarbeiterInnen zeigen, denn für uns ist klar: Wir wollen eine Arbeitswelt, die von Gerechtigkeit und Chancengleichheit geprägt ist.
WAS DAMALS GESCHAH
1991 beginnen die Verhandlungen für einen Arbeitskräfteüberlassungs-KV. Ein wichtiger Schritt ist die am 4. Mai 1999 gegründete Plattform »Korrekte Leiharbeit«. Ihr Ziel ist es, gemeinsam gegen die Benachteiligung der Leiharbeiter:innen vorzugehen. Im Herbst 1999 werden österreichweite Aktionen gestartet, die das Ziel der Wiederaufnahme der immer wieder stockenden KV-Verhandlungen haben. Am 7. Juni 2001 werden die Gespräche zwischen Arbeitgeber:innen und der GMT wieder aufgenommen. Am 15. Jänner 2002 kann von den Sozialpartnern der weltweit erste Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung unterschrieben werden. Der neue KV tritt am 1. März 2002 in Kraft. Der Kollektivvertrag stellt die Zeitarbeiter:innen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten mit der Stammbelegschaft eines Betriebes gleich und wird zu einem Vorzeigemodell in der gesamten EU!
Am 19. November 2008 wird die EU-Richtlinie zur Leiharbeit erlassen. Sie ist im Bereich sozial und arbeitsrechtlicher Mindestvorschriften im Einklang mit den sozialen Zielen der EU-Verträge und der Charta der Grundrechte der EU. Am 1. Jänner 2013 tritt eine Novelle in Kraft, die Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot garantiert. Seit 2014 werden Mittel aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) ausgezahlt, etwa um Weiterbildung in Stehzeiten zu ermöglichen, denn mit einer besseren Ausbildung steigen auch die Möglichkeiten von Leiharbeiter:innen auf dem Arbeitsmarkt. 2022 wird der 20-jährige Bestand des Arbeitskräfteüberlassungs-KV gefeiert!