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Jugend soll durch Jugend vertreten werden. Jugendvertrauenspersonen sollen sich speziell mit Jugendfragen vertraut machen. So lernen sie verhandeln und Verantwortung übernehmen.

Solidarität, Juli August 1972, Nr. 517, S. 4

WAS DAMALS GESCHAH

2022 hat die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) einen besonderen Grund zu feiern: Die Einrichtung des Jugendvertrauensrates (JVR) feiert ihren 50. Geburtstag. Am 9. Juli 1972 wird das Gesetz im Parlament beschlossen, am 1. Jänner 1973 tritt es in Kraft. Über Jahrzehnte hat die ÖGJ für dieses Recht gekämpft. Der Weg dahin ist steinig, wie die ersten Jugendvertrauensräte, unter ihnen der erste vida-Vorsitzende und spätere AK-Präsident Rudi Kaske und der spätere ÖGBPräsident Wolfgang Katzian, zu berichten wissen. Das Geburtstagsfest findet am 28. Jänner 2022 statt.

Schon nach dem Ende des 2. Weltkrieges fordert die ÖGJ die gesetzliche Verankerung der Mitbestimmung junger Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz. Noch aber ist die Zeit für ein solches Gesetz nicht reif, es müssen noch viele gesellschaftliche Hürden überwunden werden. Ende der 1960er-Jahre verlangt die ÖGJ, unterstützt von ÖGB, Gewerkschaften und AK, wiederholt die gesetzliche Anerkennung der Jugendvertrauensräte. 1971/72 wird die Unterschriftenaktion »Aktion M wie Mitbestimmung« ins Leben gerufen. Mit mehr als 50.000 Unterschriften wird der Forderung mit Erfolg Nachdruck verliehen.
»Das war ein Meilenstein für die Mitbestimmung von Jugendlichen am Arbeitsplatz«, sagt Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der ÖGJ. Vielfach stehen Jugendvertrauensrät:innen den Lehrlingen und jungen Arbeitnehmer:innen im Betrieb auch bei privaten und beruflichen Problemen zur Seite. Versuche der türkis-blauen Bundesregierung, die »Kaderschmiede« der Gewerkschaftsbewegung abzuschaffen, können von Jugendlichen mit Unterstützung von ÖGB, AK und den Gewerkschaften abgewehrt werden.

2018 wollte Arbeits- und Sozialministerin die betriebliche Mitbestimmung von Jugendlichen einschränken und Jugendvertrauensräte abschaffen.
2018 wollte Arbeits- und Sozialministerin die betriebliche Mitbestimmung von Jugendlichen einschränken und Jugendvertrauensräte abschaffen. Lisa Lux

Die jüngsten Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zeigen, dass die Mitbestimmung von Jugendlichen im Betrieb nach wie vor große Bedeutung hat. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, wo man Mitarbeiter:innen in den Betrieben halten möchte, sollte der Mitsprache und der Mitbestimmung von Jugendvertrauensrät:innen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Die ÖGJ setzt sich auch weiterhin für Verbesserungen für jugendliche Arbeiternehmer:innen ein. Seit 2010 können in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Vertrauensrät:innen gewählt werden. 2011 wird der Begriff »jugendliche Arbeitnehmer:innen« neu geregelt, ab nun können alle Lehrlinge bis 21 ihren Jugendvertrauensrat wählen. Auch das passive Wahlalter wurde durch die Novelle »bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres« erhöht.

Festschrift 50 Jahre Jugendvertrauensrat
Festschrift 50 Jahre Jugendvertrauensrat Nora Novak (goldmaedchen Grafikdesign)

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Aktion der ÖGJ für Jugendvertrauensratswahlen
Aktion der ÖGJ für Jugendvertrauensratswahlen ÖGB-Archiv
Der Protest zeigt Wirkung: Die Jugendvertrauensräte bleiben.
Der Protest zeigt Wirkung: Die Jugendvertrauensräte bleiben. ÖNB-Bildarchiv
Aktion M
Aktion M ÖGB-Archiv
Jugendvertrauensrätewahl
Jugendvertrauensrätewahl ÖGB-Archiv
Download von www.picturedesk.com am 07.09.2023 (12:37). Betrieb im neuen Lehrlingsheim des à GB (Jugend).Vortrag im Speisesaal. - 19530601_PD0034 - Rechteinfo: Rights Managed (RM)
Lehrlingsheim des ÖGB ÖNB-Bildarchiv, picturedesk.com
Plakat der Gewerkschaftsjugend
Plakat der Gewerkschaftsjugend ÖGB-Archiv
Plakat der Gewerkschaftsjugend
Plakat der Gewerkschaftsjugend ÖGB-Archiv
Protest am ÖGB-Kongress
Protest am ÖGB-Kongress Lisa Lux
Übergabe Unterschriften der ÖGJ
Übergabe Unterschriften der ÖGJ ÖGB-Archiv

Weitere Quellen