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Arbeitnehmer:innen-ähnliche freie Dienstnehmer:innen müssen in denm Schutzbereich des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes aufgenommen werden.

20. ÖGB-Bundeskongress, aus dem beschlossenen Programm

WAS DAMALS GESCHAH

Seit Jahren setzen sich ÖGB und Gewerkschaften auch für die wachsende Anzahl an Menschen ein, die nicht in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt sind. Auch Teilzeitarbeit gilt als atypisch, zudem fallen knapp 25 Prozent aller Beschäftigen in die Kategorien Leiharbeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung und freier Dienstvertrag.

Die Situation freie Dienstnehmer:innen ist besonders schwierig: Sie gelten arbeits- und steuerrechtlich als Selbstständige, sozialversicherungsrechtlich als Unselbstständige. Sie unterliegen nicht dem Kollektivvertrag und haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, Sonderzahlungen oder Zuschläge, sind aber versichert.

Doch selbst diese Absicherung musste, so wie einige andere, von den Gewerkschaften hart erkämpft werden:

  • Seit 1996 besteht die Möglichkeit  der freiwilligen Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte.
  • Mit dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung erreicht die PRO-GE 2002 europaweit die erste entsprechende Absicherung für Leiharbeiter:innen.
  • Seit 2008 gibt es für Teilzeitkräfte einen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.
  • Die oben erwähnte Versicherung für freie Dienstnehmer:innen wird durch die am 4. Dezember 2007 im Nationalrat beschlossene und mit Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ermöglicht. Damit werden sie bei der Arbeitslosenversicherung, der Abfertigung neu und der Insolvenzentgeltsicherung mit echten Dienstnehmer:innen gleichgestellt.

Zur besseren Unterstützung haben ÖGB, Gewerkschaften und Arbeiterkammer am 7. November 2001 das Beratungs- und Forschungsprojekt »FlexPower« gestartet. Seitdem gibt es für Werkvertrags- und freie Dienstnehmer:innen Erstberatung in sozial-, vertrags- und steuerrechtlichen Fragen.

ÖGB und Gewerkschaften wollen aber endlich die umfassende Absicherung von atypisch und oft auch prekär Beschäftigten erreichen:

Und um Unternehmen die Umgehungskonstruktion zu verbauen, ihre Mitarbeiter:innen zur Vorenthaltung ihrer Schutzrechte in die Scheinselbstständigkeit zu drängen, soll in allen Zweifelsfällen zuerst einmal Arbeitnehmer:inneneigenschaft angenommen werden. Dann lohnt es sich für Unternehmen auch nicht mehr, ihren Beschäftigten unsichere und rechtlich zweifelhafte Verträge statt eines echten Dienstverhältnisses anzubieten.

Aktionswoche der GPA-djp »FAIR statt PREKÄR« vor der HTL Salzburg.
Aktionswoche der GPA-djp »FAIR statt PREKÄR« vor der HTL Salzburg. Gewerkschaft GPA

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Download von www.picturedesk.com am 27.09.2023 (11:48). AUVA Traumazentrum, Lorenz Böhler, Wien, à sterreich - 20220225_PD22524 - Rechteinfo: Rights Managed (RM)
ÖGB und Gewerkschaften wollen endlich die umfassende Absicherung von atypisch und oft auch prekär Beschäftigten erreichen. Weingartner-Foto / picturedesk.com
Demonstration der ÖGJ für eine bessere rechtliche Absicherung von atypisch Beschäftigten (2007).
Demonstration der ÖGJ für eine bessere rechtliche Absicherung von atypisch Beschäftigten (2007). Christina Häusler

Weitere Quellen