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Mitbestimmung im Betrieb ist gesetzlich geregelt. Da ist eindeutig festgelegt, dass wenn in einem Betrieb mehr als fünf Personen beschäftigt sind, Organe der Arbeitnehmer:innenschaft zu wählen sind. In der Praxis sieht es leider oft anders aus.

Roman Hebenstreit, seit 2016 Vorsitzender der vida, auf der Pressekonferenz am 25. August 2020

WAS DAMALS GESCHAH

Das Recht, sich zu organisieren und für seine Recht einzutreten, ist lange Zeit nichts Selbstverständliches. Eine funktionierende, stabile Demokratie ist Voraussetzung für dieses Grundrecht. Zentrale Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung in Österreich sind das Betriebsräte- und das Kollektivvertragsgesetz, die in den ersten Jahren der Zweiten Republik geschaffen werden, beide Gesetze basieren auf den Hanusch-Gesetzen der Ersten Republik. Mit dem Arbeitsverfassungsgesetz 1973/1974 wird Mitbestimmung und Mitsprache auf betrieblicher Ebene auf eine neue rechtliche Basis gestellt.

Im Rahmen der ÖGB-Sommerdialoge werden gemeinsam mit Expert:innen und Stakeholdern zentrale Themenschwerpunkte wie Pensionen und Altersarmut, Steuergerechtigkeit und Digitalisierung diskutiert. Die Ergebnisse und Positionen fließen in die inhaltliche Arbeit der Gewerkschaftsbewegung ein. Wie gerecht ist unsere Gesellschaft und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten wären in und für Österreich von Vorteil? Diese Frage stellt der ÖGB im Rahmen des Sommerdialogs 2020 mit dem Thema »Demokratie und Mitbestimmung«.

Bereits im Vorfeld dieses Sommerdialoges führt der ÖGB eine Umfrage durch, die sich um die Frage, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sich Arbeitnehmer:innen im Arbeits- und Gesellschaftsleben in Österreich wünschen, dreht. Die Themen Arbeitszeitverkürzung, faire und bessere Löhne und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehören zu »den« Themen, die Arbeitnehmer:innen beschäftigen und bei denen sie sich laut der IFESUmfrage auch mehr Mitsprache und -gestaltung wünschen würden. Die Frage wurde aber auch bei Straßenaktionen und Prominentengesprächen auch in den Bundesländern diskutiert. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der ÖGB-Pressekonferenz am 25. August 2020 präsentiert.

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass Betriebsrät:innen, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer:innen einsetzen, dies tun können, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren und besonderen Schutz bekommen. Der ÖGB fordert daher, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl organisieren, bereits vor der Wahl vor Kündigung geschützt werden müssen, dass das Aussperren von Betriebsrät:innen aus dem Betrieb strafbar ist und ihnen der Zutritt zu Betrieben jederzeit möglich gemacht werden muss.
Historische Anmerkung: Eine der wichtigsten politischen Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung ist das Erreichen des allgemeinen Wahlrechts für Männer 1907 nach der großen Wahlrechtsdemonstration 1905. Vorerst nur für Männer. Frauen erreichten das Wahlrecht und das Recht, gewählt zu werden, erst in der 1. Republik.

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Download von www.picturedesk.com am 07.09.2023 (14:38). ABD0083_20190730 - WIEN - à STERREICH: (L-R): PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer, à GB-Vizepräsidentin Korinna Schumann und GBH-Vorsitzender Josef Muchitsch am Dienstag, 30. Juli 2019, im Rahmen der à GB-Pressekonferenz "Sommerdialog zum Thema Altersarmut und Pensionen" in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER - 20190730_PD1047 - Rechteinfo: Rights Managed (RM)
PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer, ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann und GBH-Vorsitzender Josef Muchitsch starten den »Sommerdialog zum Thema Altersarmut und Pensionen « im Juli 2019. HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com
Bei den ÖGB-Sommerdialogen werden zentrale Themen wie Pensionen und Altersarmut, Steuergerechtigkeit und Digitalisierung diskutiert.
Bei den ÖGB-Sommerdialogen werden zentrale Themen wie Pensionen und Altersarmut, Steuergerechtigkeit und Digitalisierung diskutiert. ÖGB
Sommerdialog Mitbestimmung
Sommerdialog Mitbestimmung ÖGB

Weitere Quellen