»Höchste Priorität« – Das Gesetz
gegen Lohn- und Sozialdumping
28.April 2011
Lohn- und Sozialdumping kostet uns Steuerzahler nicht nur Millionen Euro im Jahr, sondern zerstört und vernichtet unsere Arbeitsplätze – speziell am Bau. Mit Lohn- und Sozialdumping auf Kosten der Arbeiter Gewinne maximieren geht nicht!
WAS DAMALS GESCHAH
Am 1. Jänner 2017 tritt das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Es enthält nicht nur die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes (AVRAG), es werden auch Beschäftigungsverhältnisse aus dem Heimarbeits-, Landarbeits- und Arbeitskräfteüberlassungsgesetz in die Kontrolle einbezogen. Es handelt sich um eine Art Kodifikation des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. 2018 wird eine Novelle der Entsenderichtlinie beschlossen, in der u. a. festgesetzt ist, dass die Mitgliedstaaten bei Verstößen mit Sanktionen rechnen müssen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. In einer 2023 von der AK durchgeführten Studie wird festgestellt, dass es zwischen 2011 und 2018 einen Aufwärtstrend im Kampf gegen das Lohn- und Sozialdumping gibt, seit 2018 aber mehrere Rückschläge. Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes vom September 2021 etwa bringt deutlich mildere Strafen für die Firmen.
Besonders mit den sogenannten »Entsendungen«, bei denen Menschen von Firmen aus den Nachbarländern für Aufträge nach Österreich geschickt werden, werden die Sozial- und Lohnstandards in Österreich oft unterlaufen. Der Gewerkschaft Bau-Holz ist es mit großer Hartnäckigkeit bei der EU gelungen, dass Entsendetricks aus Slowenien per Gesetz gestoppt wurden.