»Aktion Fairness« – für die rechtliche
Gleichstellung von Arbeiter:innen und
Angestellten
1.Okt 2022
Die ›Aktion Fairness‹ schafft für 1,2 Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen gleich gute Rechte am Arbeitsplatz wie sie Angestellte schon haben.
WAS DAMALS GESCHAH
In den 1920er-Jahren werden auch getrennte Angestellten- und Arbeiterversicherungsgesetze beschlossen. Für Angestellte bedeutet das Absicherung durch Pension, Krankenversicherung auch in der Rente und eine personenbezogene Unfallversicherung, für Arbeiter:innen gibt es nur eine sehr geringe Altersfürsorge. Ein an die Regelungen der Angestellten angeglichenes Kranken- und Unfallversicherungsgesetz wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht wirksam, stattdessen bleiben die bestehenden schlechten Regelungen in Kraft.
Erst das 1955 beschlossene Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Pflichtversicherungen – also Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung – für Arbeiter:innen und Angestellte. Weitere Angleichungen, etwa bei Urlaubsanspruch und Abfertigung, werden in den 1970er-Jahren erreicht.
Um die nach wie vor bestehenden ungerechtfertigten Unterschiede bei Entgeltfortzahlung und Kündigungsfristen zu beseitigen, initiiert der ÖGB mit den Gewerkschaften 1995 die »Aktion Fairness«. Mehr als 300.000 Menschen unterstützen mit ihrer Unterschrift diese Forderung, aber alle Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern scheitern an den Forderungen der Wirtschaft.
Die schwarz-blaue Regierung kapert Thema und Slogan und beschließt im Juni 2000 – ohne Einbindung der Sozialpartner – eine Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen. Allerdings erkaufen sich in dieser Mogelpackung die Arbeiter:innen diese Angleichung teuer, etwa durch Senkung der Dienstgeber:innenbeiträge in der Krankenversicherung und andere Verschlechterungen.
Kurz vor den Neuwahlen 2017 werden dann die wirkliche Gleichstellung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab Juli 2018 sowie die Angleichung der Kündigungsfristen ab 1. Jänner 2021 beschlossen. Nach zweimaliger Verschiebung im letzten Moment aufgrund der Corona-Pandemie wird am 1. Oktober 2021 endlich das mühsam erkämpfte Angleichungsziel erreicht.
FOTOS ZUM MEILENSTEIN
Weitere Quellen
- Gleiche Rechte für ArbeiterInnen und Angestellte! | ÖGB (oegb.at)
- Hostasch brachte Ministerratsvortrag ein - "Aktion Fairness": Wieder keine Einigung mit Wirtschaft erzielt - Wiener Zeitung Online (tagblatt-wienerzeitung.at)
- Gleiches Recht für alle? | Die FURCHE
- Fair, aber faul - FALTER 31/1999 - FALTER.at