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Die ›Aktion Fairness‹ schafft für 1,2 Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen gleich gute Rechte am Arbeitsplatz wie sie Angestellte schon haben.

Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB 1997-2007

WAS DAMALS GESCHAH

Als 1921 das Angestelltengesetz beschlossen wird, bringt es unter anderem Kündigungstermine und -fristen, Entgeltfortzahlung, Urlaubsanspruch und Abfertigung. Allerdings nur für rund sechs Prozent der Erwerbstätigen –, für die große Masse der Arbeiter:innen kann die Kündigung – mit deutlich kürzerer Kündigungsfrist – jederzeit erfolgen, Entgeltfortzahlungen gibt es nur in speziellen Fällen und auch dann nur für wenige Tage, sie haben deutlich weniger Urlaubsanspruch und erhalten fast nie eine Abfertigung.

2017 werden die wirkliche Gleichstellung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Angleichung der Kündigungsfristen ab 1. Jänner 2021 beschlossen.
2017 werden die wirkliche Gleichstellung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Angleichung der Kündigungsfristen ab 1. Jänner 2021 beschlossen. ÖGB-Archiv

In den 1920er-Jahren werden auch getrennte Angestellten- und Arbeiterversicherungsgesetze beschlossen. Für Angestellte bedeutet das Absicherung durch Pension, Krankenversicherung auch in der Rente und eine personenbezogene Unfallversicherung, für Arbeiter:innen gibt es nur eine sehr geringe Altersfürsorge. Ein an die Regelungen der Angestellten angeglichenes Kranken- und Unfallversicherungsgesetz wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht wirksam, stattdessen bleiben die bestehenden schlechten Regelungen in Kraft.

Erst das 1955 beschlossene Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Pflichtversicherungen – also Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung – für Arbeiter:innen und Angestellte. Weitere Angleichungen, etwa bei Urlaubsanspruch und Abfertigung, werden in den 1970er-Jahren erreicht.

Um die nach wie vor bestehenden ungerechtfertigten Unterschiede bei Entgeltfortzahlung und Kündigungsfristen zu beseitigen, initiiert der ÖGB mit den Gewerkschaften 1995 die »Aktion Fairness«. Mehr als 300.000 Menschen unterstützen mit ihrer Unterschrift diese Forderung, aber alle Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern scheitern an den Forderungen der Wirtschaft.

Die schwarz-blaue Regierung beschließt im Juni 2000 – ohne Einbindung der Sozialpartner – eine Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Mogelpackung.
Die schwarz-blaue Regierung beschließt im Juni 2000 – ohne Einbindung der Sozialpartner – eine Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Mogelpackung. ÖGB-Archiv

Die schwarz-blaue Regierung kapert Thema und Slogan und beschließt im Juni 2000 – ohne Einbindung der Sozialpartner – eine Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen. Allerdings erkaufen sich in dieser Mogelpackung die Arbeiter:innen diese Angleichung teuer, etwa durch Senkung der Dienstgeber:innenbeiträge in der Krankenversicherung und andere Verschlechterungen.

1995 initiierte der ÖGB mit den Gewerkschaften die »Aktion Fairness«.
1995 initiierte der ÖGB mit den Gewerkschaften die »Aktion Fairness«. Harry Mannsberger

Kurz vor den Neuwahlen 2017 werden dann die wirkliche Gleichstellung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab Juli 2018 sowie die Angleichung der Kündigungsfristen ab 1. Jänner 2021 beschlossen. Nach zweimaliger Verschiebung im letzten Moment aufgrund der Corona-Pandemie wird am 1. Oktober 2021 endlich das mühsam erkämpfte Angleichungsziel erreicht.

Plakat Aktion Fairness
ÖGB

FOTOS ZUM MEILENSTEIN

Aktion Fairness im Parlament
Aktion Fairness im Parlament ÖGB-Archiv
Protest-der-Gewerkschafter-im-Rahmen-der-Aktion-Fairness
Protest-der-Gewerkschafter-im-Rahmen-der-Aktion-Fairness ÖGB-Archiv
Verhandlungen-im-Parlament-zur-Aktion-Fairness-im-Juni-1999
Verhandlungen-im-Parlament-zur-Aktion-Fairness-im-Juni-1999 ÖGB

Weitere Quellen